Eingabe f
peticija
prošnja
vhod (V)
vlagališče
vlaganje
oddajanje; pošiljanje, predložitev; vlog; vročanje; vloga [RECHT (A und CH): Als Eingabe bezeichnet man im Recht jede Form des Antrags oder der Übermittlung von Unterlagen an Gerichte und Staatsanwaltschaften. Diese können persönlich, postalisch oder elektronisch übermittelt werden. Eingaben per E-Mail sind nicht vorgesehen und entfalten keine Rechtswirkung. Gerichte und Behörden müssen diese Schriftstücke als Eingaben förmlich behandeln, beispielsweise nach einer Eingabe einen Akt anlegen und diesen einer im Gesetz vorgesehenen Erledigung zuführen. Falls in Eingaben Formvorschriften nicht beachtet wurden, kommt es meist zu einem Verbesserungsauftrag oder auch zu einer Zurückweisung. Zu beachten ist auch, dass Eingaben an Gerichte eine Gebührenpflicht auslösen können. Für bestimmte Verfahren ist auch die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben.]
vložek
vnašanje [podatkov]
vneseni podatek
vnos (V)



Vir: Nemško-slovenski slovar tehnike in naravoslovja - Tjaša Kuerpick

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