amtswegig adj, adv
po uradni dolžnosti [RECHT: Der in der österreichischen Rechtsprache verwendete Ausdruck »amtswegig, in Deutschland »von Amts wegen« (Abk. v. A. w.) oder »ex officio« (Abk. e. o.) bedeutet, dass jemand kraft eines ihm übertragenen Amtes bestimmte Funktionen, Befugnisse oder Vollmachten innehat oder wahrnimmt oder dass eine Behörde oder ein Gericht eine bestimmte Verwaltungshandlung oder polizeiliche Handlung ohne Antrag oder sonstige verfahrenseinleitende Maßnahmen von sich aus im Amtsbetrieb vornimmt.]