fahrlässige Körperverletzung f
telesna poškodba iz malomarnosti [RECHT, MED.: Fahrlässig bedeutet, etwas geschieht ungewollt und ohne Absicht. Wer fahrlässig handelt, tut dies ohne Vorsatz. Es wird jedoch dabei die zumutbare Sorgfaltspflicht verletzt – die Körperverletzung hätte also verhindert werden können.]