Nach den Artikeln 1 und 2 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union beigefügten Protokolls Nr. 22 über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Annahme dieser (dieses) [RECHTSINSTRUMENTS] und ist weder durch diese (diesen) [RECHTSINSTRUMENT] gebunden noch zu ihrer (seiner) Anwendung verpflichtet.
(Nemško)
Področje:
European Union law