Diese (Dieser) [RECHTSINSTRUMENT] stellt eine Weiterentwicklung der Bestimmungen des Schengen-Besitzstands dar, an denen sich das Vereinigte Königreich gemäß dem Beschluss 2000/365/EG des Rates vom 29. Mai 2000 zum Antrag des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland, einzelne Bestimmungen des Schengen-Besitzstands auf sie anzuwenden*, nicht beteiligt; das Vereinigte Königreich beteiligt sich daher nicht an der Annahme dieser (dieses) [RECHTSINSTRUMENT] und ist weder durch diese (diesen) [RECHTSINSTRUMENT] gebunden noch zu ihrer (seiner) Anwendung verpflichtet.
(Nemško)
Področje:
European Union law