Abkommen vom 22.Juli 1972 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.Beschluss Nr.2/92 des Gemischten Ausschusses Schweiz-EWG zur Verlängerung der Geltungsdauer des Beschlusses Nr.5/88 des Gemischten Ausschusses zur Änderung des Protokolls Nr.3 über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen im Hinblick auf eine Vereinfachung der Kumulierungsregeln
(Nemško)
Področje:
EUROPEAN UNION
FINANCE